Vereine sind grundsätzlich nur zur Erstellung einer Einnahme-Ausgabenrechnung sowie eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet. Bei kleinen Vereinen genügt dies oftmals völlig den Anforderungen. Je größer ein Verein wird, umso mehr steigen die Anforderungen an die externe Rechnungslegung. Ab einem Umsatz von 1 Mio. EUR sollte ein Verein auf die Handelsrechtliche Rechnungslegung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. sogar Lagebericht nicht mehr verzichten.
Wenn Sie unsicher sind, welchen Jahresabschluss Ihr Verein erstellen sollte, rufen Sie uns an.